Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das rechtsgebende Organ. Einmal jährlich findet eine ordentliche Generalversammlung bei GmbHs, offenen Gesellschaften, OHG, KGs, Vereinen, etc. statt. Der Notar kann diese beurkunden.
Hauptversammlung
Eine Aktiengesellschaft (AG) hat gemäss Aktiengesetz die Pflicht, zumindest einmal pro Jahr eine Hauptversammlung aller Aktionäre einzuberufen. Bei dieser Versammlung haben die Teilnahmeberechtigten die Möglichkeit an den Aufsichtsrat, den Vorstand bzw. an die Manager der AG Fragen zur Geschäftsentwicklung zu stellen.
Die Organe der Aktiengesellschaft sind die aus den Aktionären und Aktionärinnen bestehende Hauptversammlung, der Vorstand und der mindestens aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat. Diese muß von einem Notar beurkundet werden.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und
vertritt die Gesamtheit der Mitglieder. Die jährliche Generalversammlung
wird unter Aufsicht eines Notars durchgeführt.
Überwachung und Kontrolle von Verlosungen:
Brauche ich für meine Verlosung/Wettbewerb einen Notar?
Auf Wunsch erstellt Ihr Notariat eine öffentliche Urkunde über die
Durchführung Ihrer Verlosung oder Ihres Wettbewerbes. Der Beizug
eines Notars ist jedoch nicht zwingend oder vorgeschrieben.
Das Mitwirken einer Urkundsperson bietet jedoch Gewähr für die
rechtmässige Durchführung der Veranstaltung.
In der Urkunde wird festgehalten, wie die Gewinner der Verlosung
bzw. des Wettbewerbes ermittelt wurden und wer die Preisträger
sind. Die Benachrichtigung der Gewinner und die Aushändigung
der Preise ist Sache des Veranstalters.
Mit der Verlosung oder dem Wettbewerb darf keine Verpflichtung
zum Kauf eines Produktes verbunden sein.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit dem Notariat den Termin für
die Verlosung bzw. den Wettbewerb >> office@notar-wien-3.at
