Verlassenschaftsabwicklung

Ihr Notar steht für :
· Unabhängigkeit
· Neutralität - Unparteilichkeit
· Vertrauen - Integrität
· Diskretion
· Bestand und Gültigkeit
· Sicherheit

Testament, Verlassenschaften, Patientenverfügungen
Woran muss ich denken, wenn ich über ein Testament nachdenke?
Wie kann ich mich davor schützen, dass mein Testament angefochten
werden kann? Schenken oder vererben – was ist steuerlich klüger?
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe?
Ab welcher Höhe empfiehlt sich ein Schenkungsvertrag?
Welche Behörden wollen bei einer Hofübergabe mitreden?

Testament, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Keiner ist so viel und so eingehend mit diesen Fragen befasst wie wir, die Notare. Wir sind – vor allem aufgrund unserer Erfahrung als Gerichtskommissär – Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, deren Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie die Errichtung von Erbverzichts- und Pflichtteilsverträgen. Sie wissen, wie viel Streit es um Erbschaften und Schenkungen geben kann. Wir sagen Ihnen, wie Sie diesem Streit genau für Ihre Situation vorbeugen können.

Sprechen Sie mit uns, wie wir Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein. Die erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar kostenlos.

Verlassenschaftsabhandlungen
Darf man seinem Hund das Haus vererben? Welchen Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten? Schenken oder vererben - was ist steuerlich attraktiver? Ab welcher Höhe empfiehlt sich ein Schenkungsvertrag? Welche Behörden wollen bei einer Hofübergabe mitreden?

Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur alltäglichen Arbeit des Notars. Das hat seinen guten Grund: Das Verlassenschaftsverfahren soll Streit vermeiden, die Rechte minderjähriger und besachwalterter Beteiligten schützen, die Erfüllung des letzten Willens über wachen und die Grundbuchsordnung wiederherstellen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Außerstreitgesetz, welches als kaiserliches Patent durch den Kaiser Franz Josef im Jahr 1854 erlassen wurde. Das neue Außerstreitgesetz stammt aus dem Jahre 2005.

Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt. Denn hier geht es nicht um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufsetzen. Er kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner langen Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.

Apropos Steuern: Ihr Notar kennt die Amtswege. Er erledigt für Sie die notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch die Steuervorschreibung.

Die Abwicklung von Verlassenschaften ist eines von vielen Beispielen dafür, welchen Beitrag die Notare zur Rechtspflege in Österreich leisten. Es ist kaum bekannt, dass die Notare rund 20 % aller Verlassenschaften unentgeltlich abwickeln. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.


Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Über manches redet man nicht gern. Zum Beispiel, was passieren soll, wenn ein Unfall passiert. Eine schwere Krankheit. Behinderung. Koma. Wenn so etwas geschieht, ist es zu spät.

Daher muss man rechtzeitig vorsorgen. Zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht. Diese dient dazu, dass Ihre Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt wird, gewisse Angelegenheiten zu erledigen – nämlich dann, wenn Sie das nicht mehr selbst können.

Oder eine Patientenverfügung: Darin ordnen Sie an, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen. Und welche nicht.

Ihr Willen soll auch dann durchgesetzt werden können, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, es selbst zu tun. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.